Geld - Bautagebuch Klaus

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Vergütungssätze für Solarstrom ab 01.01.2011

Zu Beginn des Jahres 2011 haben sich die Vergütungen des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) geändert.
In der Tabelle können Sie sehen, welche Einspeisevergütungen aktuell gelten.

Einspeisevergütungen gemäß dem EEG 2011

 

Solarstromanlage

Leistung

Inbetriebnahme in 2011

an oder auf Gebäuden

bis 30 kW

28,74 Cent pro Kilowattstunde ins Netz eingespeister Strom

an oder auf Gebäuden

bis 30 kw

12,36 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30%;
16,74 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30% hinaus geht

an oder auf Gebäuden

30 - 100 kW

27,33 cent pro Kilowattstunde

an oder auf Gebäuden

30 - 100 kW

10,95 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30%;
15,33 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30% hinaus geht

an oder auf Gebäuden

100 - 500 kW

9,48 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30%
13,86 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30% hinaus geht

an oder auf Gebäuden

100 - 1.000 kW

25,86 Cent pro Kilowattstunden

an oder auf Gebäuden

ab 1.000 kW

21,56 Cent pro Kilowattstunden

Anlagen auf versiegelten und Konversionsflächen

 

22,07 Cent pro Kilowattstunden

Anlagen auf allen anderen Freiflächen, z. B. auf
Gewerbeflächen oder längs von Autobahnen und Schienenwegen

 

21,11 Cent pro Kilowattstunden

Alle Angaben ohne Gewähr, denn wir können Schreibfehler auch nicht ausschließen.

Kleine Bemerkung am Rande:

Die Verträge für eine Anlage laufen 20 Jahre plus das Errichtungsjahr.


 
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