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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Vergütungssätze für Solarstrom ab 01.01.2011
Zu Beginn des Jahres 2011 haben sich die Vergütungen des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) geändert.
In der Tabelle können Sie sehen, welche Einspeisevergütungen aktuell gelten.
Einspeisevergütungen gemäß dem EEG 2011
Solarstromanlage
Leistung
Inbetriebnahme in 2011
an oder auf Gebäuden
bis 30 kW
28,74 Cent pro Kilowattstunde ins Netz eingespeister Strom
an oder auf Gebäuden
bis 30 kw
12,36 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30%;
16,74 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30% hinaus geht
an oder auf Gebäuden
30 - 100 kW
27,33 cent pro Kilowattstunde
an oder auf Gebäuden
30 - 100 kW
10,95 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30%;
15,33 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30% hinaus geht
an oder auf Gebäuden
100 - 500 kW
9,48 Cent pro Kilowattstunde bei Eigenverbrauch für den Anteil des Eigenverbrauchs bis 30%
13,86 Cent pro Kilowattstunde für den Anteil, der über 30% hinaus geht
an oder auf Gebäuden
100 - 1.000 kW
25,86 Cent pro Kilowattstunden
an oder auf Gebäuden
ab 1.000 kW
21,56 Cent pro Kilowattstunden
Anlagen auf versiegelten und Konversionsflächen
22,07 Cent pro Kilowattstunden
Anlagen auf allen anderen Freiflächen, z. B. auf
Gewerbeflächen oder längs von Autobahnen und Schienenwegen
21,11 Cent pro Kilowattstunden
Alle Angaben ohne Gewähr, denn wir können Schreibfehler auch nicht ausschließen.
Kleine Bemerkung am Rande:
Die Verträge für eine Anlage laufen 20 Jahre plus das Errichtungsjahr.